Zu jedem Verfahren, welches personenbezogene Daten verarbeitet, muss eine Risikoanalyse durchgeführt worden sein, welche den Aufsichtsbehörden auf Wunsch vorgelegt werden kann.
Um eine Risikoanalyse richtig zu erstellen, bedarf es inhaltlichem als auch juristischem Fachwissen, welches nicht automatisiert werden kann, damit sich der Grad der Rechtssicherheit nicht entscheidend verringert.
Dies stellt für Unternehmen einen hohen zeitlichen als auch organisatorischen Aufwand dar, da von allen verantwortlichen Personen in regelmäßigen Abständen die Existenz als auch die Aktualität der Risikoabschätzungen erfragt werden muss.
loggg-Integration: loggg kann diese Abfragen durchführen, dokumentieren und Veränderungen feststellen. Durch die Bestätigung der verantwortlichen Personen wird revisionssicher dokumentiert. Ebenso durch die Freigaben der Rechtsabteilung oder durch andere Verantwortliche wird dafür gesorgt , dass die Rechtssicherheit gesteigert wird.
Der Vorteil ist, Expertenwissen wird effizient an den neuralgischen Stellen genutzt und nicht für standardisierte Prozessschritte beansprucht. Für jeden definierten Fall in loggg kann die Wunscheinstellung unternehmensspezifisch unter Berücksichtigung der organisatorischen und juristischen Vorgaben frei hinterlegt werden.
Ebenso werden Verknüpfungen, wie eine neue Risikoanalyse oder ein neues Verzeichnis von Verfahrenstätigkeiten revisionssicher hinterlegt.